Aufnahmekriterien
- Wohnort: Stuttgart als Erstwohnsitz des Kindes
- Alter: bei den Kapellenzwergen werden Kinder ab 1 Jahr aufgenommen und können bis zum Eintritt in die Schule mit 6 Jahren bleiben.
- Bereitschaft und zeitliche Möglichkeiten für Elternengagement: Als selbstorganisierter Verein werden alle Kita-Aufgaben – mit Ausnahme unseres pädagogischen Fachpersonals – von den Eltern organisiert bzw. selbst ausgeführt. Ohne Elternengagement ist ein Funktionieren der Kapellenzwerge nicht möglich. Siehe hierzu die Ämterliste.
- Geschwisterkinder werden vorrangig behandelt, um den familiären Charakter der Kapellenzwerge zu stärken.
- Herstellung homogener Gruppen ist ein wichtiger Bestandteil, um ein ausgeglichenes Verhältnis aller Geschlechter in den jeweiligen Gruppen zu haben
- Berufstätigkeit: Zur Vereinbarung von Familie und Beruf wird die Berufstätigkeit der / des Sorgeberechtigten bei der Platzvergabe berücksichtigt.
- Vergabe der Plätze, ggf. durch Losverfahren, im März für September (bei voller Belegung) bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt (bei unterjährig freiwerdenden Plätzen)
- Zusagen und Absagen erfolgen schriftlich durch den Träger bis spätestens 30. April
Hinweise:
Ausfüllen und Einreichen des Interessenformulars durch interessierte Eltern über die TüKS Redaktion (https://service.stuttgart.de/lhs-services/kita/) bis 15.Februar.
Bei einer erfolgten Zusage muss dem Träger innerhalb der angegebenen Frist mitgeteilt werden, ob das Interesse für den Platz noch besteht, ansonsten wird der Platz anderweitig vergeben (ggf. durch erneutes Losverfahren an die nicht aufgenommenen Kinder des vorherigen
Losverfahrens). In der Vergangenheit überstieg die Zahl der Vormerkungen auf der Warteliste die Zahl der freien Plätze um ein Vielfaches. Aus diesem Grund führt eine Vormerkung auf der Warteliste nicht zwangsläufig auch zu einem Platz.
Bei einer erfolgten Absage wird das Kind nicht weiter auf der Interessentenliste geführt.
Falls das Kind auf der Warteliste weiterhin geführt werden soll, muss dies durch die Eltern an den Träger kommuniziert werden.
Es gelten die gleichen Kriterien wie bei der vorherigen Platzvergabe.
Die Platzvergabe liegt in der Verantwortung des Trägers.
Das pädagogische Fachpersonal ist nicht in den Prozess eingebunden.